FAQ

Unsere nachfolgenden Antworten auf die häufig gestellten Fragen rund um das individualisierte Wohnen, können vielleicht auch Ihr Verständnis zum Produkt verbessern oder allfällige Unsicherheiten ausräumen:

Das finanzielle Risiko beim Erwerb von Stockwerkeigentum ist aufgrund der aktuell hohen Kaufpreise und des Investitionsvolumens deutlich grösser. Aus rein ökonomischer Sicht ist der Immobilienkauf nur für sehr langfristig orientierte Käufer interessant. Bei kurzem Anlagehorizont oder auch für ältere Personen kann der Besitz von Immobilien zum Handicap oder gar zum finanziellen Risiko werden. Ein ungewollt kurzfristiger Verkauf erhöht das Risiko eines Wertverlusts. Zudem gehen auch die Transaktionskosten (Maklerhonorare, Grundbuchgebühren, Notariatsgebühren oder mögliche Handänderungssteuern) vom Kaufpreis ab.


Nein, Sie bezahlen immer nur die Mehrkosten. Wählen Sie beispielsweise einen Bodenbelag aus Naturholz anstelle der im Standard vorgesehenen Keramikplatten, zahlen Sie den Mehrpreis des verlegten Holzbelags abzüglich der Kosten für die verlegten Keramikplatten.


Zur Unterstützung unserer Kunden, haben wir mit der Cembra Money Bank AG eine Partner-Vereinbarung abgeschlossen. Über ihre Marke cashgate bietet sie dem iwo-Mieter eine Kredit-Finanzierung seiner Ausbau- und Umzugskosten. Einmalige Kosten können so über mehrere Monate amortisiert und verteilt werden. Alle Anfragen von iwo Kunden werden mit angemessener Sensibilität und viel Verständnis bearbeitet. Die Kreditvergabe ist dabei nicht an eine Ware oder Dienstleistung gebunden.

Kreditrechner


Stirbt ein Mieter, muss der Mietvertrag von seinen Erben gekündigt werden. Bei Verträgen mit einer festen Vertragsdauer müssen die Erben (eventuell mit Unterstützung der Liegenschafts­verwaltung) einen Nachmieter finden. Im Idealfall findet sich ein Nachmieter, der den Ausbau zum aktuellen Restwert übernimmt. Der Nachmieter profitiert möglicherweise von vorteilhaften Mietkonditionen, die vor Jahren vereinbart wurden, sowie vom attraktiven Ausbaustandard. Möglich ist auch, dass  der Hauseigentümer die Mieterschaft entschädigt und die Erben nach Ablauf der Kündigungsfrist aus ihren Verpflichtungen entlässt.


Bei einer ausserordentlichen Kündigung eines Mietverhältnisses mit fester Vertragsdauer kann der Mieter einen Nachmieter vorschlagen. Im Idealfall findet sich ein Nachmieter, der den Ausbau zum aktuellen Restwert übernimmt. Der Nachmieter profitiert möglicherweise von vorteilhaften Mietkonditionen, die vor Jahren vereinbart wurden, sowie vom attraktiven Ausbaustandard. Möglich ist auch, dass der Hauseigentümer die Mieterschaft entschädigt und sie nach Ablauf der Kündigungsfrist aus ihren Verpflichtungen entlässt.


In den ergänzenden Vertragsbestimmungen wird festgehalten, dass ein Rückbau des vom Mieter gewählten Ausbaus nicht erlaubt ist. Nur freistehende Geräte (z.B. frei aufgestellte Waschtürme, Tiefkühler), welche im Eigentum des Mieters verbleiben, sofern diese von ihm vollumfänglich bezahlt wurden, dürfen aus der Wohnung entfernt werden.


Der Mieter ist je nach Vertragskonditionen von iwo berechtigt, Optionen für eine Verlängerung des Vertrags geltend zu machen (z. B. 1 bis 4 mal 5 Jahre). Ebenfalls abhängig von den spezifischen Vertragsbestimmung, bleiben die Mietkonditionen dabei unverändert.

Wird der Vertrag nicht rechtmässig gekündigt, läuft das Mietverhältnis nach Ablauf der jeweils vereinbarten Vertragsverlängerung (Option) unbefristet weiter, wie dies bei jedem anderen Mietvertrag auch der Fall wäre. Es gelten die vereinbarten oder kantonalen Kündigungsrechte.


Wie in Mietverträgen üblich, geht der kleine Unterhalt zu Lasten der Mietenden. Ansonsten übernimmt der Vermieter den Unterhalt der Mietsache. Ausgenommen sind zusätzliche, explizit von den Erstmietern gewünschte technische Geräte wie zum Beispiel Steamer, Closomat, Video-Gegensprechanlagen, Alarmanlagen etc., deren Unterhalt der Mieter (je nach vertraglicher Vereinbarung) selbst zu tragen hat.

Bei mutwilliger oder versehentlicher Beschädigung haftet der Mieter für umgehende Instandsetzung. Dies betrifft auch den spezifisch für den Mieter ausgeführten Ausbau. Die meisten Versicherungen übernehmen aber den Schaden, auch wenn der Ausbau vom Mieter bezahlt wurde.


Die Gründe dafür sind vielseitig. Ausschlaggebend ist eine gesteigerte Nachfrage nach iwo, da der Erwerb von Wohneigentum für viele Mieter unerschwinglich ist. Beflügelt wird die Nachfrage auch durch die Tatsache, dass die ältere Generation wächst und mit höherer Lebenserwartung langfristig passende Wohnformen sucht. Wohneigentum lohnt sich für diese Generation aus wirtschaftlichen Gründen oft nicht. Schliesslich erreichen heute die technischen Hilfsmittel der Planer und Gesamtleister einen Standard, der die Machbarkeit von iwo gewährleistet.


Die Mitglieder unserer Organisation haben die Möglichkeit, ihre Angebote auf

www.iwo-wohnportal.ch anzubieten. Auch können auf dieser Website Suchaufträge gespeichert werden, damit Sie als Interessentin oder Interessent bei neuen Angeboten benachrichtigt werden.


iwo ist eine geschützte Marke und darf nur von Produkt-Partnern und Supportern verwendet werden, welche auf dieser Website unter Partner & Supporter eingetragen sind. Die Mitgliederliste ist auf dieser Website aufgeführt.


Nein, wenn sich die Mieterschaft nichts Gravierendes zuschulden kommen lässt (sie bezahlt zum Beispiel die Miete nicht mehr), hat der Mieter kein Recht, die Wohnung zu kündigen. Auch bei einem Verkauf der Liegenschaft besteht kein Kündigungsrecht, bis die Vertragsdauer abgelaufen ist. (vgl. dazu OR 266g bzw. OR 257d)


Wie bei langfristigen Mietverträgen üblich, kann der Mietwert an der Entwicklung des „Landesindex der Konsumentenpreise“ (LIK) ausgerichtet werden. Meistens aber nicht vollumfänglich, sondern beispielsweise nur zu 70 – 80%. Natürlich können langfristige Mietverträge anstelle dessen auch an den Referenzzinssatz gebunden werden. Mieter oder Vermieter haben einmal im Jahr das Recht auf eine Senkung beziehungsweise Erhöhung des Mietpreises, wenn sich dieser Index verändert.


Nein, allfällige Mehrkosten sind immer zuerst von den angebotenen Wohnprogrammen und Optionen abhängig und danach von Ihrer persönlichen Auswahl. Liegenschaftsspezifisch ist es gut denkbar, Ihren Ausbau auch ohne Zusatzkosten zu individualisieren.